KOMMENTAR
Berechtigte Fragen zur Laborreform
Seit 2006 sind die Pläne zur Laborreform auf dem Tisch, seit diesem Frühjahr ist die Direktabrechnung der Laborgemeinschaften mit den KVen auf Basis nachzuweisender Kosten beschlossene Sache, und noch immer wissen die Betroffenen nicht, wie das alles konkret ablaufen soll. Die Zeit drängt. Denn in Kraft treten sollen die Änderungen bei der Abrechnung zum 1. Oktober dieses Jahres.
Die KV Westfalen-Lippe hat in einem Brandbrief an die KBV die Klärung zweier zentraler Fragen angemahnt: Fließen die angestrebten Einsparungen in die Gesamtvergütung für die Ärzte? Und wie sollen die Kosten für die Parameter nachgewiesen werden? Bisher hat sie keine Antwort erhalten.
Kein Wunder, dass Mitglieder und Vorstände von Laborgemeinschaften zunehmend aufgebracht sind. Wer so eine Reform beschließt, muss den Betroffenen auch sagen, wie sie es machen sollen - und zwar rechtzeitig.
Dabei geht es für die Laborgemeinschaften wohl sowieso nur noch um Galgenfristen. Ob es in ein paar Jahren noch eine ärztlich geprägte Labormedizin geben wird oder nur noch industrielle Leistungserbringung außerhalb des KV-Systems, das ist vielleicht noch nicht entschieden. Jenseits dieser grundsätzlichen Fragen müssen sich die Laborgemeinschaften mit den tagesaktuellen Problemen herumschlagen, und ihre Mitglieder haben ein Recht auf Antworten.
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