Finger abgesägt

Bewährungsstrafe wegen Versicherungsbetrug

NORDERSTEDT. Ein 50-Jähriger ist wegen eines besonders spektakulären Falls von Versicherungsbetrug mit abgesägten Fingern zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden.

Veröffentlicht:

Das Amtsgericht Norderstedt bei Hamburg sah es am Freitag als erwiesen an, dass sich der Versicherungsfachmann absichtlich mit einer Kreissäge Daumen und Zeigefinger der linken Hand amputiert hat, um seine Unfallversicherungen zu prellen.

Der Mann, den das Schöffengericht zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilte, hatte zuvor angegeben, im Hobbykeller seines früheren Hauses über einen seiner zwei Hunde gestolpert und in die Säge gefallen zu sein.

Die insgesamt vier damals laufenden Versicherungen des Mannes hätten eine Schadenssumme von maximal 1,4 Millionen Euro gedeckt. (dpa)

Schlagworte:
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Bessere Sensitivität als FIT

Neue Tests spüren Darmkrebs recht präzise auf

Lesetipps
Eine warme Beleuchtung sorgt im Empfangsbereich für eine angenehme Atmosphäre.

© Javier De La Torre / Westend61 / picture alliance

Praxiseinrichtung

Licht an! Die richtige Beleuchtung in der Arztpraxis

Die Allianz Chronisch Seltener Erkrankungen warnt, die geplante Klinikreform bilde die besondere Situation für die Behandlung von Menschen mit seltenen Erkrankungen nicht ausreichend ab.

© Frank Molter / dpa

Sieben-Punkte-Papier mit Forderungen

ACHSE beklagt: Seltene Erkrankungen bei Klinikreform nicht berücksichtigt