Beweise trotz verbotener Razzia verwertbar
KARLSRUHE(dpa). Belastendes Beweismaterial kann nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts auch dann gegen einen Verdächtigen verwertet werden, wenn es bei einer rechtswidrigen Hausdurchsuchung gefunden wurde.
Damit wies das Gericht die Beschwerde eines wegen Drogenbesitzes verurteilten Münchners ab. Bei einer rechtswidrigen Durchsuchung hatte die Polizei bei ihm ein halbes Kilo Haschisch gefunden.