Briefabgabe an Dritte nur mit Empfängerhinweis

KÖLN (dpa). Ein Zusteller darf Briefe oder Pakete nicht bei Nachbarn abgeben, ohne dem abwesenden Empfänger eine Nachricht zu hinterlassen. Das entschied das Kölner Oberlandesgericht (OLG) in einem Berufungsverfahren.

Veröffentlicht:

Ein Unternehmen, das Pakete anderen Hausbewohnern aushändigt, ohne dem Empfänger eine entsprechende Nachricht in den Briefkasten zu werfen, handele dem Urteil zufolge rechtswidrig.

Eine entsprechende Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des beklagten Paketzustellers verstoße gegen das Bürgerliche Gesetzbuch und sei unwirksam.

Geklagt hatte ein Verbraucherschutzverein. Das OLG ließ keine Revision zu. Das Urteil ist trotzdem noch nicht rechtskräftig, da der Paketzusteller direkt beim Bundesgerichtshof eine Überprüfung anfragen kann.

Az.: 6 U 165/10

Schlagworte:
Mehr zum Thema

KBV-Vertreterversammlung

KBV-Vertreter gegen mehr Macht für Kommunen und Krankenkassen

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Kasuistik einer kutanen Infektion

Legionellen-Attacke aus dem Rosengarten

Gastbeitrag

Die Demokratie ist in Gefahr: Empört Euch, Kollegen!

Lesetipps
Ein kämpferischer Hausärztechef Dr. Markus Beier bei der KBV-Vertreterversammlung.

© Rolf Schulten

KBV-Vertreterversammlung

Markus Beier: „Die Krankenkassen fahren einen Angriff auf uns“