Briefkasten muss mit Namen versehen sein
DARMSTADT(dpa). Ein Briefkasten muss klar erkennbar den Namen des Besitzers tragen. Andernfalls trägt dieser den Schaden, wenn ihn wichtige Post nicht erreicht. Das geht aus einer am Dienstag veröffentlichten Entscheidung des hessischen Landessozialgerichts hervor. Ein Vermerk am Briefkasten, sämtliche Post an ein Postfach weiterzuleiten, genüge nicht, urteilten die Richter.
Az.: L 6 SO 78/07