Klinikreform
Chefarztboni sollen vom Tisch sein
Wenn Kliniken Zielvereinbarungen mit leitenden Ärzten schließen, müssen sie darüber Auskunft geben. Das wird jetzt im Sozialgesetzbuch noch einmal ausdrücklich klargestellt.
Veröffentlicht:BERLIN. Strukturwandel, Qualitätsoffensive, Pflegestellenförderung - so lauten die großen Themen des Anfang Januar in Kraft tretenden Krankenhausstrukturgesetzes.
Darüber wird ein Randaspekt des Krankenhausstrukturgesetzes leicht übersehen: Der Gesetzgeber hat sich noch einmal ausdrücklich auch des Themas Chefarztboni angenommen.
Vom wirtschaftlichen Erfolg einer Klinik abhängige finanzielle Anreize haben in der Vergangenheit wiederholt für Zündstoff gesorgt.
Bei Ärzteverbänden stoßen sie seit Jahren einhellig auf Ablehnung. Nun wird die Deutsche Krankenhausgesellschaft in einem neuen Paragrafen 135c Sozialgesetzbuch V verpflichtet, Empfehlungen für Arbeitsverträge mit leitenden Klinikärzten abzugeben, die sogenannte Chefarztboni ausschließen.
Darüber hinaus besagt ein zweiter Absatz dieses neuen § 135c SGB V, dass Kliniken in ihren jährlichen Qualitätsberichten Auskunft zu geben haben, ob sie sich an die DKG-Empfehlungen halten.
Ist das nicht der Fall, soll veröffentlicht werden, "welche Leistungen oder Leistungsbereiche von solchen Zielvereinbarungen betroffen sind".
Beide Formulierungen, die darauf abstellen, die Unabhängigkeit medizinischer Entscheidungen von kaufmännischen Forderungen zu sichern, sind nicht neu und nahezu wortgleich an verschiedenen Stellen bereits in der aktuellen Fassung des SGB V enthalten.
Allerdings wird die Sache nun erstmals in einem eigenen Paragrafen zusammengefasst. Damit bekräftigt die Große Koalition die Intention, "dass Chefarztboni, die zu Fehlanreizen führen, nicht vereinbart werden dürfen", wie es in einer Mitteilung aus dem Bundesgesundheitsministerium heißt.
Sanktionen für eine Verletzung dieser Verpflichtung sind bislang allerdings nicht vorgesehen. (cw)