Kritik an Finanzierung der Sachkosten

Chirurgen sehen Hybrid-DRG als Bremser für Ambulantisierung

Handwerkliche Fehler, nicht genug Expertise: Der Berufsverband der Deutschen Chirurgie kritisiert die Hybrid-DRG-Verordnung. Er sieht die Gefahr, dass ganze Versorgungsbereiche wegfallen.

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Dr. Jörg-A. Rüggeberg vom Berufsverband der Deutschen Chirurgen kritisiert die gegenwärtigen Regeln für die Hybrid-DRG.

Dr. Jörg-A. Rüggeberg vom Berufsverband der Deutschen Chirurgen kritisiert die gegenwärtigen Regeln für die Hybrid-DRG.

© ©BDC

Leipzig. Vor einem Scheitern der Ambulantisierung warnte der Berufsverband der Deutschen Chirurgie (BDC) anlässlich des derzeit stattfindenden Deutschen Chirurgie Kongresses in Leipzig. Die gegenwärtigen Hybrid-DRG könnten dazu führen, dass ganze Versorgungsbereiche wegfallen, hieß es am Donnerstag in einer Mitteilung.

Der BDC bemängelte „gravierende handwerkliche Defizite des Gesetzgebers und eine offenbar nicht ausreichende fachliche Expertise“ beim Entwurf der Verordnung für die sektorgleiche Vergütung. Der Nutzen für die niedergelassenen Vertragsärzte sei fraglich.

Problem Sachkosten

Der Verband verweist etwa auf die Finanzierung der Sachkosten, beispielsweise für Implantate, die derzeit über die Hybrid-DRG mit abgedeckt werden. „Diese Sachkosten sind im niedergelassenen Sektor, insbesondere in der Chirurgie, um ein Mehrfaches höher als in den Kliniken und verzehren im Einzelfall mehr als die Hälfte des Honorars. Wenn hier keine sinnvolle Lösung gefunden wird, werden solche Leistungen zukünftig nicht mehr angeboten werden“, prognostizierte Dr. Jörg-A. Rüggeberg, Vizepräsident des BDC.

Weil aber außer den Hybrid-DRG keine andere Abrechnungsmöglichkeiten bestünden, werde möglicherweise ein ganzer Versorgungsbereich wegfallen. Rüggeberg kritisierte zudem, dass Abrechnungsregelungen nicht rechtzeitig erlassen wurden. „Die Krankenkassen sehen sich angeblich nicht in der Lage, die EDV-technischen Voraussetzungen vor dem 1. Januar 2025 einzurichten. Für Praxen und MVZ würde das bedeuten, dass das Geld erst bis zu einem Jahr nach der Leistungserbringung fließen würde.“

Ein solcher Aufschub könne für manche Praxen einen massiven Liquiditätsverlust mit existenzbedrohenden Folgen bedeuten. (eb)

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