Klarstellung

DSGVO hat nichts mit Klingelschildern zu tun

Veröffentlicht:

BRÜSSEL. Die Europäische Kommission hat klargestellt, dass auch künftig Namen auf Klingelschildern oder Briefkästen erlaubt sind und nichts mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zu tun haben.

Anderslautende Medienberichte, nach denen zum Beispiel Mieter von ihrem Vermieter die Entfernung ihres Namens vom Türklingelschild mit Hinweis auf die DSGVO verlangen könnten, seien "schlicht und einfach falsch", so die EU-Kommission.

Bei Zweifeln zur Umsetzung des neuen Datenrechts empfiehlt die Kommission, sich an die jeweils zuständige nationale Datenschutzbehörde zu wenden.

Diese könnte Ratschläge erteilen und helfen, die Regeln richtig zu interpretieren. (ato)

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