Darmkrebs nicht erkannt - Ärztin muss haften
GÖTTINGEN (dpa). Ein Behandlungsfehler kommt eine Ärztin aus dem Kreis Göttingen teuer zu stehen. Weil sie einen tödlichen Darmkrebs mehrere Monate zu spät erkannte, verurteilte das Landgericht Göttingen sie zu 70 000 Euro Schmerzensgeld und monatlich 650 Euro Unterhalt an den Witwer der gestorbenen Patientin. Das Gericht geht davon aus, dass die etwa 35 Jahre alte Patientin bei rechtzeitiger korrekter Diagnose hätte gerettet werden können.
Einem Zeitungsbericht zufolge war die Patientin von Jugend an von der Hausärztin betreut worden und hatte deshalb zu ihr tiefes Vertrauen. Als sie 2007 wegen Unterleibsschmerzen erschien, habe die Ärztin Psychotherapie verschrieben. Einen Monat danach habe sie wegen der gleichen Symptome Medikamente gegen Geschwüre und Entzündungen im Magen-Darm-Bereich und gegen Übelkeit verordnet. Später habe die Ärztin dann ohne weitere Untersuchungen Sauerkrautsaft gegen Verstopfung, ein krampflösendes Mittel und erneut Psychotherapie verschrieben.
Erst rund fünf Monate nach dem ersten Besuch der Patientin in der Praxis war der Darmtumor erkannt worden. Die nun einsetzende Krebsbehandlung kam zu spät, die Patientin starb im Februar 2009. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.