Datenschützer will Spenderausweis in der Gesundheitskarte

BERLIN (maw). In der gegenwärtigen Diskussion um die Neuregelung der Vorschriften zur Organspende hat der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit vorgeschlagen, die Bereitschaft zur Organspende in der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) zu speichern.

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"Die elektronische Gesundheitskarte hat gegenüber anderen denkbaren Lösungen den Vorteil, dass die sensible Information über die Bereitschaft zur Organspende verschlüsselt gespeichert werden kann", so Peter Schaar. In Notfällen würden Ärzte und Sanitäter sofort erfahren, ob jemand ein Organspender ist.

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