Diskriminierende Kündigungsfristen?
LUXEMBURG (mwo). Nach Ansicht des Generalanwalts beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) verstoßen die deutschen Kündigungsfristen, die mit der Dauer der Beschäftigung ansteigen, gegen Europarecht.
Durch sie würden jüngere Arbeitnehmer diskriminiert. Ob der EuGH der Auffassung des Generalanwalts folgt, wird sich im kommenden Winter zeigen, wenn er ein Urteil fällen will. In der Regel folgt das Gericht dem Gutachten (Az.: C-555/07).