Der konkrete Fall

Drohnen unterligen der Versicherungspflicht

Bringt der Weihnachtsmann eine Drohne, ist das nicht ohne. Eigentümer müssen eine Versicherung abschließen.

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Frage: Ich möchte meinem Bruder zu Weihnachten einen kleinen Multikopter schenken und habe gehört, dass diese Drohnen auch bei rein privater Nutzung versichert werden müssen. Stimmt das?

Antwort: In Deutschland besteht seit 2005 für Drohnen und Kopter aller Art Versicherungspflicht.

"Sobald Besitzer ihre Drohne draußen fliegen lassen wollen, sind sie per Gesetz zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung verpflichtet, unabhängig davon, wie groß oder wie schwer die Geräte sind", sagt Versicherungsmakler Alexander Matijevic aus Hannover.

Ihr Bruder muss sich also rechtzeitig um eine entsprechende Deckung kümmern. Sie soll einspringen, wenn der Kopter abstürzt und einen Menschen verletzt oder fremdes Eigentum beschädigt.

"In den meisten privaten Haftpflichtpolicen ist das Risiko eines Drohnenabsturzes nicht mitversichert", heißt es beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft. Besitzer sollten zuerst beim Versicherer nachfragen.

Kommt der private Haftpflichtversicherer nicht für Schäden durch Drohnen auf, muss der Nutzer eine separate Police abschließen. Große Anbieter sind Axa, Gothaer, HDI oder R+V. Eine Police kostet ab 77 Euro pro Jahr.

Die gesetzlich vorgeschriebene Deckungssumme für Personen- und Sachschäden liegt bei knapp einer Million Euro. "Wir raten aber zu einer mit drei Millionen Euro", sagt Makler Matijevic. "Kommen Personen ernsthaft zu Schaden, können die Kosten eine Million schnell überschreiten."

Der Versicherer zahlt im Schadensfall jedoch nur, wenn der Besitzer alle Regelungen eingehalten hat. Ab einem Drohnengewicht von über fünf Kilogramm brauchen Hobbyflieger eine Aufstiegserlaubnis.

Diese Genehmigung erteilen die in den jeweiligen Bundesländern zuständigen Landesluftfahrtbehörden, und zwar nur gegen Vorlage einer Haftpflichtversicherung. (acg)

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