EU-Richter stärken homosexuelle Partnerschaften

LUXEMBURG (dpa). Die obersten EU-Richter haben in einem Grundsatzurteil die Rechte gleichgeschlechtlicher Lebenspartner gestärkt. Schwule und Lesben, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben, haben demnach die gleichen Rentenansprüche wie Mann und Frau in einer Ehe.

Veröffentlicht:

Im konkreten Fall urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag gegen die Freie und Hansestadt Hamburg, die einem schwulen Verwaltungsangestellten eine günstigere Steuerklasse bei der Berechnung seines Ruhegeldes verweigert hatte. Darin sahen die EU-Richter eine "Diskriminierung wegen der sexuellen Ausrichtung".

Rechtssache C-147/081

Schlagworte:
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Kasuistik einer kutanen Infektion

Legionellen-Attacke aus dem Rosengarten

Gastbeitrag

Die Demokratie ist in Gefahr: Empört Euch, Kollegen!

Lesetipps
Ein kämpferischer Hausärztechef Dr. Markus Beier bei der KBV-Vertreterversammlung.

© Rolf Schulten

KBV-Vertreterversammlung

Markus Beier: „Die Krankenkassen fahren einen Angriff auf uns“