Urteil

Ehegattensplitting jetzt auch für Homo-Paare

Veröffentlicht:

KARLSRUHE. Homosexuelle Partner haben Anspruch auf das im Steuerrecht verankerte Ehegattensplitting.

Die gesetzliche Ungleichbehandlung gegenüber Ehepaaren ist verfassungswidrig und verstößt gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz, so das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

Rückwirkend ab Einführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes zum 1. August 2001 gilt die Gleichbehandlung, aber nur, so weit Steuerbescheide noch nicht rechtskräftig sind. (mwo)

Az.: 2 BvR 909/06 und weitere

Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

MB-Hauptversammlung

Johna: Klinikreform ist ein Großversuch ohne Folgeabschätzung

Lesetipps
Der Hefepilz Candida auris in einer Petrischale

© Nicolas Armer / dpa / picture alliance

Krankmachender Pilz

Candida auris wird immer öfter nachgewiesen