Steuerabschreibungen

Einbauküche über zehn Jahre abschreiben

Veröffentlicht:

MÜNCHEN. Vermieter, die in einer vermieteten Wohnung die Einbauküche komplett erneuern, können die Kosten dafür nicht sofort steuerlich abziehen. Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) müssen die Aufwendungen über einen Zeitraum von zehn Jahren im Wege der Absetzungen für Abnutzung (AfA) abgeschrieben werden.

Damit ändert das Gericht ausdrücklich seine bisherige Rechtsprechung. Hintergrund ist, dass der BFH Küchengegenstände wie Spüle und Kochherd nicht mehr als wesentliche Gebäudebestandteile ansieht, ohne die eine Immobilie "unfertig" ist. Die Erneuerung solcher unselbstständiger Gebäudeteile kann steuerlich sofort abgezogen werden. (juk)

Bundesfinanzhof Az.: IX-R-14/15

Schlagworte:
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Gastbeitrag zur Kardioonkologie

Herzinsuffizienz zieht Komorbiditäten an

Lesetipps
Eine warme Beleuchtung sorgt im Empfangsbereich für eine angenehme Atmosphäre.

© Javier De La Torre / Westend61 / picture alliance

Praxiseinrichtung

Licht an! Die richtige Beleuchtung in der Arztpraxis