Elternzeit darf ohne Zustimmung verlängert werden

Veröffentlicht:

DÜSSELDORF (reh). Will eine Arbeitnehmerin im dritten Lebensjahr ihres Kindes auch noch das dritte Elternzeitjahr in Anspruch nehmen, bedarf dies nicht der Zustimmung des Arbeitgebers. Selbst dann nicht, wenn zwischendurch eine Rückkehr an den Arbeitsplatz vorgesehen war.

 Das geht aus einem Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf hervor. Laut der Richter müsse die Arbeitnehmerin ihren Anspruch nach Paragraf 15 Abs. 2 in Verbindung mit Paragraf 16 Abs. 1 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) lediglich verlangen, um die Rechtsfolge auszulösen.

 Sie müsse jedoch vor dem ersten Jahr Elternzeit binnen sieben Wochen vor Inanspruchnahme die Elternzeit verlangen und erklären, für welchen Zeitraum innerhalb von zwei Jahren sie die Elternzeit nimmt.

Az.: 4 Ca 4023/10

Schlagworte:
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

143. MB-Hauptversammlung

Marburger Bund stellt sich geschlossen gegen Rechts

Lesetipps
Dr. Andreas Botzlar, 2. Vorsitzender des Marburger Bundes

© Porträt: Rolf Schulten | Hirn: grandeduc / stock.adobe.com

Podcast „ÄrzteTag vor Ort“

Klinikärzte in der Primärversorgung – kann das gehen, Herr Dr. Botzlar?