Saarland

Fallwerthöhe spielt keine Rolle

Veröffentlicht:

Im Saarland können Vertragsärzte Praxisbesonderheiten geltend machen, auch wenn ihr Fallwert die 30-Prozent-Marke nicht erreicht: "Unabhängig von der Höhe des Fallwert-Abgleichs erfolgt eine individuelle Betrachtung der Praxis und des Praxisumfelds", so der stellvertretende KV-Geschäftsführer Martin Brühl.

Wann Praxisbesonderheiten vorliegen, dafür gibt es keine allgemein festgelegten Kriterien oder ein vorab definiertes Leistungsspektrum. Der KV-Vorstand prüft auf Antrag jeden Einzelfall. Ob für die Finanzierung die Rückstellungen ausreichen werden, "können wir allerdings erst rückwirkend beurteilen", so Brühl. (kin)

Lesen Sie dazu auch: Praxisbesonderheiten - das verlangen die KVen

Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Interview

„Weniger Kunststoff, weniger Verpackungsmüll bei Impfstoffen“

Antidiabetika senken MPN-Risiko

Weniger myeloproliferative Neoplasien unter Metformin

Lesetipps