Finanzhof begrenzt Restaufbewahrungszeit

MÜNCHEN (mwo). Für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen können Ärzte steuerwirksame Rückstellungen bilden. Der Bundesfinanzhof (BFH) begrenzte aber deren Höhe.

Veröffentlicht:

Ein Apotheker hatte die Aufbewahrungskosten mit jährlich 1070 Euro beziffert. Für die zehnjährige Aufbewahrungsfrist bildete er eine Rückstellung von 10.700 Euro.

Doch nicht alle Unterlagen im Schrank müssen dort zehn Jahre bleiben, so der BFH. Zu Recht habe das Finanzamt nur eine "durchschnittliche Restaufbewahrungsdauer von 5,5 Jahren" berücksichtigt.

Az.: X R 14/09

Mehr zum Thema

Kommentar zu Grenzen der Arbeitsmedizin

Diagnostik im Job: Werte vor Werten!

Grenzen der Arbeitsmedizin

Demenz-Detektion im Job? In den USA geht das!

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Interview

„Weniger Kunststoff, weniger Verpackungsmüll bei Impfstoffen“

Blick in die überarbeitete Leitlinie

Auf Antibiotika verzichten? Was bei unkomplizierter Zystitis hilft

Lesetipps