BG-Abrechnung

Formular F 1050 immer abspeichern!

NEU-ISENBURG (eb). Bei einem Arbeitsunfall, der in der Hausarztpraxis landet, muss der Patient bekanntlich immer zum D-Arzt weiter geleitet werden, wenn die Arbeitsunfähigkeit über den Unfalltag hinausgeht.

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In diesem Fall muss die Praxis auch nicht die Unfallmeldung per Formular F 1050 vornehmen. Das Formular sollte dennoch im Krankenblatt in der EDV abgespeichert werden.

Denn manche Patienten gehen dann doch nicht zum D-Arzt - und die Ziffern dürfen ohne Unfallmeldung nicht abgerechnet werden.

Übrigens: Vorsicht gilt auch bei Selbstständigen. Es komme vor, dass diese gar nicht unfallversichert sind.

Schützen können sich Hausärzte, indem sie das Formular F 1050 ausfüllen und hineinschreiben, dass der Patient selbst in die BG einzahlt. Dies sollte der Patient dann auch unterschreiben.

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Kolumne „Aufgerollt“ – No. 17

Hüftgold

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