Frist gilt auch bei Amts-Phobie

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NEUSTADT / WEINSTRAßE (dpa). Auch bei einer Phobie vor amtlichen Schreiben dürfen Fristen nicht versäumt werden.

Das hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz in einem Urteil zum Kindergeld klargestellt. Eine Mutter hatte ein Fristversäumnis vergeblich damit begründet, dass Amtsschreiben bei ihr Angstzustände auslösten.

Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz, Az.: 1 K 2525/07

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