Front gegen Zweitmeinungs-Portale

DÜSSELDORF (iss). Die Ärztekammer Nordrhein (ÄKNo) wird die Praxis von Online-Zweitmeinungsportalen einer ethischen und medizinischen Bewertung unterziehen und die Abrechnungsmodalitären juristisch prüfen.

Veröffentlicht:

Das hat die ÄKNo-Kammerversammlung einstimmig beschlossen. Nach Einschätzung der Delegierten ist es bedenklich, dass Patienten bei dem rein aktenbasierten Verfahren nicht persönlich gesehen oder untersucht werden können.

Zudem seien die Gebühren für die Gutachten nicht an die GOÄ gekoppelt, die Online-Übermittlung patientenspezifischer Daten sei datenschutzrechtlich problematisch.

Mehr zum Thema

Stellungnahme zum Medizinforschungsgesetz

Bundesrat lehnt vertrauliche Erstattungsbeträge ab

Arzneimittelpolitik

Pharmagroßhandel fordert Anspruch auf Belieferung

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Interview

„Weniger Kunststoff, weniger Verpackungsmüll bei Impfstoffen“

Antidiabetika senken MPN-Risiko

Weniger myeloproliferative Neoplasien unter Metformin

Lesetipps