Für mehr Elterngeld: Wechsel der Steuerklasse erlaubt
KÖLN (iss). Eheleute dürfen - wie online kurz berichtet - vor der Geburt eines Kindes die Steuerklasse wechseln und damit ihr Nettoeinkommen erhöhen, um höheres Elterngeld zu bekommen. Das entschied das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG) in zwei nicht rechtskräftigen Urteilen. Das Essener Gericht ist nach eigenen Angaben das erste LSG, das in dieser Frage geurteilt hat.
Weder das Steuerrecht noch das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz schlössen einen solchen Wechsel der Steuerklasse vor der Geburt eines Kindes aus, so die Richter. Man könne den Eltern auch keinen Rechtsmissbrauch vorwerfen. "Hätte der Gesetzgeber den Steuerklassenwechsel ausschließen wollen, hätte er dies im Gesetz bestimmen können", begründeten die Richter ihre Entscheidung. So sei ein solcher gezielter Schritt zur Erhöhung des Arbeitslosengeldes explizit ausgeschlossen.
Az.: L 13 EG 40/08 und L 13 EG 51/08.