GOÄ-Reform: BÄK prüft Praxis-Zuschläge

KÖLN (iss). Bei der Reform der Gebührenordnung für Ärzte prüft die Bundesärztekammer (BÄK) auch, ob und in welcher Form es Zuschläge für die ambulante Leistungserbringung geben kann.

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Das hat die stellvertretende BÄK-Hauptgeschäftsführerin Dr. Regina Klakow-Franck der KV Westfalen-Lippe (KVWL) mitgeteilt. Eine Entscheidung über das Thema ist noch nicht gefallen.

KVWL-Chef Dr. Wolfgang-Axel Dryden hatte sich in einem Schreiben an BÄK-Präsident Dr. Frank Ulrich Montgomery dafür ausgesprochen, den unterschiedlichen Rahmenbedingungen von niedergelassenen und Klinikärzten künftig in der GOÄ Rechnung zu tragen - entweder durch getrennte Gebühren oder durch Abschlags- und Zuschlagsregelungen.

In ihrer Antwort weist Klakow-Franck darauf hin, dass das Bewertungsmodell der BÄK grundsätzlich auf einer Vollkostenrechnung basiere und sämtliche Kosten der Leistungserbringung in die Bewertung eingingen.

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