Arzthaftung
Geldstrafe für Pfusch bei Transfusion
Ein ehemaliger Oberarzt des Duderstädter Krankenhauses muss wegen fahrlässiger Tötung eine Geldstrafe zahlen.
Veröffentlicht:GÖTTINGEN. Ein früherer Oberarzt des Krankenhauses St. Martini in Duderstadt (Kreis Göttingen) muss wegen fahrlässiger Tötung eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 130 Euro, insgesamt 11.700 Euro zahlen. Einen entsprechenden Strafbefehl hat jetzt das Amtsgericht Duderstadt auf Antrag der Staatsanwaltschaft Göttingen erlassen. Der Anästhesist habe bei einer Operation im Dezember 2015 gegen die Vorschriften des Transfusionsgesetzes verstoßen, sagte der Sprecher der Strafverfolgungsbehörde, Andreas Buick.
Damals hatte eine 81-jährige Patientin bei einer Transfusion versehentlich eine Blutkonserve erhalten, die für eine andere Patientin bestimmt war, die den gleichen Nachnamen trug. Da die Blutgruppen nicht übereinstimmten, verklumpte das Blut, und die 81-Jährige Patientin starb.
Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft hatten Klinikmitarbeiter vor der Operation für die 81-Jährige zwei Blutkonserven vorbereitet und auch mit der sogenannten Kreuzprobe getestet, dass Spender- und Empfängerblut sich vertragen. Einen Tag vor der Operation seien diese jedoch aus unbekannten Gründen vernichtet worden, sagte Buick.
Kein Abgleich der Patientendaten
Während der Operation habe der 66-jährige Oberarzt den Anästhesiepfleger gebeten, zwei Konserven zu besorgen. Als die Blutprodukte aus dem Labor eintrafen, habe der Anästhesist entgegen der Vorschriften keinen Abgleich der Patientendaten vorgenommen. Dadurch habe er nicht bemerkt, dass lediglich der Nachname übereinstimmte, nicht aber der Vorname und das Geburtsdatum.
Um jede Möglichkeit einer Verwechslung von Blutkonserven auszuschließen, ist außerdem der sogenannte "Bedside-Test" vorgeschrieben. Vor jeder Transfusion wird unmittelbar am Patientenbett die Blutgruppe bestimmt und geprüft, ob sie mit der Blutkonserve übereinstimmt. Der Arzt habe nirgends einen solchen Test dokumentiert, so Buick.
Kein Verfahren gegen Ärztin
Die Staatsanwaltschaft hatte zunächst auch gegen eine weitere Ärztin ermittelt, die der Patientin später die zweite Blutkonserve verabreicht hatte. Dieses Verfahren sei eingestellt worden, sagte Buick. Die Ärztin habe, anders als ihr Kollege, bei der Blutkonserve den vorgeschriebenen "Bedside"-Test gemacht. Da das Blut der Patientin aber schon mit dem Fremdblut vermischt gewesen sei, habe der Test die Unverträglichkeit auch nicht anzeigen können.
Außerdem sei nicht ausgeschlossen, dass die 81-Jährige bereits durch die erste Blutspende in eine so kritische Lage gekommen sei, dass ihr Leben nicht mehr zu retten gewesen sei.
Die Klinik hatte dem Oberarzt nach dem folgenschweren Vorfall fristlos gekündigt. Dieser hatte dagegen vor dem Arbeitsgericht geklagt. Später verständigten sich die Parteien außergerichtlich darauf, das Arbeitsverhältnis unter Beachtung der gesetzlichen Kündigungsfrist zu beenden. (pid)