Gemeinden dürfen Hunde pauschal besteuern

Veröffentlicht:

LÜNEBURG (dpa). Die Höhe der Hundesteuer kann von jeder Gemeinde pauschal festgelegt werden. Das hat das Lüneburger Verwaltungsgericht entschieden und damit die Klage einer Hundebesitzerin abgewiesen. Die Hundesteuer sei grundsätzlich zulässig, auch wenn für Pferde und Katzen keine Steuer erhoben werde, sagte ein Gerichtssprecher. Sie habe traditionell den Zweck, die Hundehaltung einzudämmen. Für den Zweithund in demselben Haushalt dürfe deshalb auch eine höhere Steuer verlangt werden. Die Abgabe könne zudem pauschal, unabhängig von Rasse und Gewicht erhoben werden. Eine Hundehalterin fand diese Regelungen ungerecht und hatte geklagt.

Schlagworte:
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

MB-Hauptversammlung

Johna: Klinikreform ist ein Großversuch ohne Folgeabschätzung

Lesetipps
Der Hefepilz Candida auris in einer Petrischale

© Nicolas Armer / dpa / picture alliance

Krankmachender Pilz

Candida auris wird immer öfter nachgewiesen