Gericht: Mieter dürfen Belege fotografieren

Veröffentlicht:

MÜNCHEN (dpa). Bei der Überprüfung von Nebenkostenabrechnungen muss es Mietern ermöglicht werden, Belege zu kopieren, einzuscannen oder abzufotografieren. Dies hat das Amtsgericht München in einem am Montag veröffentlichten Urteil klargestellt (Az.: 412 C 34593/08).

Eine "eingehende Überprüfung" wäre mit der bloßen Einsicht in die Belege nicht möglich, betonte das Gericht. Geklagt hatte eine Mieterin, die mit der Jahresabrechnung ihres Vermieters nicht einverstanden war. Zur genauen Überprüfung wollte sie die Belege fotografieren, was der Vermieter aber nicht zugelassen hatte. Das Urteil ist rechtskräftig.

Schlagworte:
Mehr zum Thema

Brandbrief

ABDA appelliert an Habeck, höhere Skonti zu erlauben

Landessozialgericht

Hohe Hürden für Corona-Infektion als Arbeitsunfall

Kritik an Regierungsplänen

G-BA-Chef Hecken: Ärzten droht Burn-out nicht vom Geldzählen!

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

In Zahlen

Ärztemangel? Wir haben mal nachgerechnet

Interview

DDG-Chefin Bitzer: „Diabetes-Tsunami rollt ungebremst auf uns zu“

Lesetipps
„Kein Krankenhaus kennt momentan seine Zukunftsperspektive“: Der unparteiische Vorsitzende des G-BA, Professor Josef Hecken.

© Rolf Schulten

Kritik an Regierungsplänen

G-BA-Chef Hecken: Ärzten droht Burn-out nicht vom Geldzählen!