Arzt-Bewertung

Gericht stärkt Patientenposition

Veröffentlicht:

MÜNCHEN. Das Landgericht München I stärkt die Meinungsfreiheit von Patienten: Es gibt dem Arztempfehlungsportal jameda recht. Demnach muss ein Zahnarzt eine negative Online-Wertung mit Blick auf freie Meinungsäußerung auf dem Portal hinnehmen, wie jameda am Donnerstag meldete.

Ein Nutzer schrieb, der Arzt sei "mehr an meinem Geld als an meinem Wohl interessiert." Der Portalbetreiber habe die Wertung nach Vorgaben des Bundesgerichtshofs geprüft. Das Landgericht München I bestätigte dies und wies die Klage des Zahnarztes ab. Das Urteil ist rechtskräftig. (mh)

Landgericht München I

Az.: 25 O 19806/16

Mehr zum Thema

Stellungnahme zum Medizinforschungsgesetz

Bundesrat lehnt vertrauliche Erstattungsbeträge ab

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Stellungnahme zum Medizinforschungsgesetz

Bundesrat lehnt vertrauliche Erstattungsbeträge ab

Fortschritte in der HIV-Impfstoffforschung

B-Zellen im Fokus der HIV-Immunisierung

Lesetipps