Kirchensteuer

Gericht verweigert "Austritt"

LEIPZIG (mwo). Aus der Kirche kann man nur voll und ganz austreten.

Veröffentlicht:

Ein "Kirchensteueraustritt" allein aus der Kirche als Körperschaft des öffentlichen Rechts ist nicht möglich, urteilte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.

Es wies den emeritierten Freiburger Kirchenrechtler Hartmut Zapp ab, der keine Kirchensteuer zahlen, trotzdem aber in der katholischen Glaubensgemeinschaft verbleiben wollte.

Az.: 6 C 7.12

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