Jameda

Gerichte bestätigen Prüfverfahren

Veröffentlicht:

MÜNCHEN. Jameda hat nach eigenen Angaben erneut sein Geschäftsmodell vor Gericht verteidigt: Die Klage eines Plastischen Chirurgen vor dem Landgericht München sowie einer Heilpraktikerin vor dem Landgericht Köln, beide gegen kritische Bewertungen gerichtet, seien abgewiesen worden.

Zuvor habe Jameda die Bewertungen "ausführlich entsprechend den Vorgaben des Bundesgerichtshofs auf deren Authentizität hin geprüft".

Von den Patienten seien eine Stellungnahme und ein Beleg eingefordert worden, dass sie tatsächlich Kunden der von ihnen bewerteten Praxis waren.

In beiden Fällen hätten die Gerichte bestätigt, dass Jameda seiner Prüfpflicht nachgekommen sei und die Bewertungen von der Meinungsfreiheit gedeckt waren. (cw)

Mehr zum Thema

Kommentar zum Delegationsprojekt eNurse

Praxen entlasten – wider die Projektitis

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Interview

„Weniger Kunststoff, weniger Verpackungsmüll bei Impfstoffen“

Antidiabetika senken MPN-Risiko

Weniger myeloproliferative Neoplasien unter Metformin

Lesetipps