Vorratsdatenspeicherung

Gesetz in Kraft getreten

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BERLIN. Das umstrittene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung ist in Kraft. Damit können Telefon- und Internetdaten der Bürger systematisch gespeichert werden.

Telekommunikationsanbieter sollen die IP-Adressen von Computern und Verbindungsdaten zu Telefongesprächen künftig zweieinhalb Monate aufbewahren.

Standortdaten bei Handy-Gesprächen sollen vier Wochen gespeichert werden, Daten zum E-Mail-Verkehr nicht. Kommunikationsinhalte sollen nicht erfasst werden. Die Behörden dürfen die Daten nur zur Verfolgung bestimmter schwerer Straftaten nutzen.

Den Abruf der Informationen muss ein Richter erlauben. Die Daten von Berufsgeheimnisträgern wie Ärzten dürfen nicht verwertet werden. (dpa)

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