Handwerkskosten müssen sofort abgesetzt werden

Veröffentlicht:

MÜNCHEN (dpa). Arbeitsleistungen von Handwerkern müssen in dem Jahr steuerlich abgesetzt werden, in dem sie erbracht werden. Ein Übertrag in ein anderes Jahr sei nicht möglich, entschied der Bundesfinanzhof in einem jetzt veröffentlichten Urteil. Ebenso lehnten die Richter eine Erstattung ab, wenn keine Steuerzahlungen anfallen.

Ein Ehepaar hatte 2006 Handwerkerleistungen in Höhe von 600 Euro steuerlich geltend gemacht. Dies wirkte sich aber nicht aus, weil die Kläger mangels entsprechenden Einkommens keine Steuern zahlen mussten.

Az.: VI R 44/08

Schlagworte:
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Kasuistik einer kutanen Infektion

Legionellen-Attacke aus dem Rosengarten

Lesetipps
Protest der Ärzteverbände am Dienstag (7. Mai) an der Rheingoldhalle in Mainz vor und während der Eröffnung des 128. Deutschen Ärztetags.

© Michaela Illian

Leitartikel

Proteste beim Ärztetag – närrisch?