IGeL: Kammer pocht aufs Abmahnmonopol

Gynäkologen in Nordrhein-Westfalen sind wegen IGeL ins Visier von Verbraucherschützern geraten. Die Ärztekammer Westfalen-Lippe reagiert gereizt - und verweist den Verband in die Schranken.

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3, 2, 1, meins: Kammerchef Windhorst reklamiert die Abmahnkompetenz.

3, 2, 1, meins: Kammerchef Windhorst reklamiert die Abmahnkompetenz.

© Reiner Zensen / imago

KÖLN (iss). Die Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL) hat die Abmahnung niedergelassener Frauenärzte durch die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen kritisiert.

"Ärzte auf die Einhaltung ihrer Pflichten hinzuweisen ist nicht Aufgabe der Verbraucherzentrale", sagte ÄKWL-Präsident Dr. Theodor Windhorst.

Und: "Die Aufsicht über die ärztliche Berufsausübung ist immer noch ureigene Aufgabe der Ärztekammer."

Die Organisation hatte die Websites von 157 Gynäkologen untersucht. Ihr Augenmerk war dabei auf Werbung für die Sonografie der Eierstöcke als Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) gerichtet.

Zehn Frauenärzte hatte die Verbraucherzentrale wegen ihrer Meinung nach irreführender oder Angst machender Werbung abgemahnt.

Dieses Vorgehen zerstöre das Vertrauen zwischen Arzt und Patient und schüre Angst, konstatierte Windhorst.

Die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht bezahlten Selbstzahlerleistungen könnten im individuellen Fall als Diagnostik und Therapie sinnvoll sein, sagte er.

Die niedergelassenen Ärzte müssten sie aber seriös und berufsrechtskonform anbieten. "Ärztinnen und Ärzte sind von ihrem Selbstverständnis her Heiler und Helfer und keine Händler und Kaufleute", verdeutlicht der Kammerpräsident.

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