IGeL: Kein schriftlicher Vertrag notwendig

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NEU-ISENBURG(eb). Bei IGeL muss mit Patienten nicht zwingend ein schriftlicher Behandlungsvertrag abgeschlossen werden.

Eine gegenteilige Aussage in dem am Mittwoch erschienenen Gastbeitrag von Dr. Frank Stebner war wegen eines Redaktionsfehlers falsch. Notwendig ist dagegen, wie in dem Artikel erwähnt, das schriftliche Einverständnis der Patienten. Ohne dieses haben Ärzte keinen Vergütungsanspruch.

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