Illegale Raucherpause rechtfertigt Kündigung
MAINZ (bü). Ein Arbeitnehmer wurde zweimal abgemahnt, weil er während der Arbeitszeit geraucht hatte, ohne sich "auszustempeln". Auch hatte er nach Beschluss einer Betriebsanweisung, die das Rauchverbot während der Arbeituntermauert, nicht sein Verhalten geändert. Das Landesarbeitsgericht Rheinlan-Pfalz entschied, dass eine fristlose Kündigung zulässig ist.
Az.: 10 Sa 712/09