Kommentar zum Staatsanwalt
Immer mit der Ruhe!
Wenn man die öffentliche Berichterstattung verfolgt, könnte man leicht den Eindruck gewinnen, dass Staatsanwälte häufige Besucher in Arztpraxen und Krankenhäusern sind.
Scheinbar müssen die Strafverfolger immer wieder im Interesse der Patientensicherheit aktiv werden und gegen Ärzte vorgehen.
Die Realität sieht anders aus. Zwar gehen bei den zuständigen Staatsanwaltschaften regelmäßig die unterschiedlichsten Anzeigen gegen Ärzte ein. Doch nur in den allerwenigsten Fällen kommt es tatsächlich zu einer Anklageerhebung.
In der Regel finden die Juristen keine Hinweise dafür, dass die Mediziner etwas Strafbares getan haben.
Das sollten Ärzte im Hinterkopf haben, wenn sich die Staatsanwaltschaft doch einmal mit ihrer Berufsausübung oder der von Kollegen beschäftigt. Sie sollten davon ausgehen, dass die Juristen ihnen nichts Böses wollen, sondern im öffentlichen Interesse Vorwürfe überprüfen.
Wenn die Ärzte sich der Kooperation verweigern und den Ermittlern Steine in den Weg legen, schaden sie sich am Ende selbst. Letztendlich bekommen die Staatsanwälte doch, was sie wollen. Und sowohl für die Mediziner als auch für die Patienten ist es belastend, wenn sich die Verfahren unnötig in die Länge ziehen.
Lesen Sie dazu auch: Behandlungsfehler: Warum es nur selten zum Prozess kommt