E-Arztbrief

Industrie liefert neuen Standard

Veröffentlicht:

BERLIN. Das E-Health-Gesetz fordert eine bessere Interoperabilität der IT-Systeme im Gesundheitswesen.

Ein Schritt dorthin soll die nun überarbeitete Arztbrief-Spezifikation sein, die der Verein HL7 Deutschland e.V. veröffentlicht hat. Dem Verein gehören unter anderem IT-Anbieter und Kliniken an.

Die neue Spezifikation Arztbrief 2014/2015 zielt laut dem Bundesverband Gesundheits-IT (bvitg) auf die Harmonisierung der in den letzten Jahren entstandenen Spezifikationslandschaft ab und berücksichtigt die neuen Entwicklungen.

Davon profitierten auch andere Datenaustauschspezifikationen, wie etwa die für den Medikationsplan oder für Krebsregistermeldungen. Zudem würden interoperable Anwendungen gemäß dem E-Health-Gesetz gefördert. (eb)

Schlagworte:
Mehr zum Thema

Digitalisierung und Medikamente

Apotheker entwickelt eigene E-Rezept-App

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Verbändeanhörung im Ministerium

Lauterbach will mit Klinikreform endlich ins Kabinett

Praxiseinrichtung

Licht an! Die richtige Beleuchtung in der Arztpraxis

Lesetipps
Die Allianz Chronisch Seltener Erkrankungen warnt, die geplante Klinikreform bilde die besondere Situation für die Behandlung von Menschen mit seltenen Erkrankungen nicht ausreichend ab.

© Frank Molter / dpa

Sieben-Punkte-Papier mit Forderungen

ACHSE beklagt: Seltene Erkrankungen bei Klinikreform nicht berücksichtigt