PKV-Ombudsmann

Jede vierte Beschwerde wurde geschlichtet

Der Streit um Beitragsanpassungen war 2018 bei den Vollversicherungen in der PKV der häufigste Beschwerdegrund.

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KÖLN. Der Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung (PKV) kann sich nicht über mangelnde Arbeit beklagen. 2018 sind 7348 Anträge bei der Schlichtungsstelle eingegangen – 9,5 Prozent mehr als 2017.

PKV-Ombudsmann Heinz Lanfermann wird nicht müde zu betonen, dass dieses Volumen angesichts der mehr als 43 Millionen PKV-Versicherungsverträge und bezogen auf die noch größere Zahl von Leistungsfällen verschwindend gering ist.

In der Vollversicherung gingen 1504 Beschwerden von Versicherten über Beitragsanpassungen ein – das waren fünf Mal so viele Beschwerden zu diesem Thema wie im Vorjahr.

Weiterhin von großer Bedeutung waren Streitigkeiten über die medizinische Notwendigkeit von Behandlungen mit einem Anteil von 15,5 Prozent am gesamten Beschwerdeaufkommen sowie über die Auslegung der GOÄ (13,0 Prozent).

885 Anträge abgelehnt

Von untergeordneter Bedeutung für die Arbeit des PKV-Ombudsmanns waren im vergangenen Jahr der PKV-Tarifwechsel (2,2 Prozent aller Beschwerden), die Anzeigepflichtverletzung (2,1 Prozent) sowie der Notlagentarif (1,7 Prozent) und der Basistarif (1,6 Prozent).

Bei den Zusatzversicherungen spielte die Vertragsauslegung mit einem Anteil von 40,2 Prozent die entscheidende Rolle, gefolgt von der Anzeigepflichtverletzung (10,4 Prozent) und der Frage nach medizinischen Notwendigkeit (9,3 Prozent).

Insgesamt lehnte der Ombudsmann 885 Anträge ab, der Hauptgrund war die fehlende Zuständigkeit. Von den angenommenen Beschwerden entfielen 83,5 Prozent auf die Vollversicherung, 7,1 Prozent auf die Zusatzversicherung und 4,1 Prozent auf das Krankentagegeld. Die Pflegepflichtversicherung spielte mit 2,6 Prozent nur eine untergeordnete Rolle.

4099 Schlichtungsanträge haben der PKV-Ombudsmann und sein Team 2018 abgeschlossen (2017: 4125). Nur in 26,5 Prozent der zulässigen Beschwerden war eine Schlichtung möglich. (iss)

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