KBV ändert Vorgaben für Arzneidatenbanken
NEU-ISENBURG (reh). Ab Juli gelten umfangreiche neue Vorgaben der KBV an die Verordnungssoftware bzw. Arzneimitteldatenbanken der Praxissoftware-Systeme.
Veröffentlicht:In der Regel werden die neuen Anforderungen von allen von der KBV zertifizierten EDV-Anbietern automatisch umgesetzt. Ärzte sollten aber darauf achten, dass spätestens das Juni-Update auch diese Änderungen beinhaltet bzw. dies mit ihrem Software-Anbieter klären.
Das Software-Haus TurboMed hat etwa angekündigt, dass mit dem Q3-Update Ärzten eine neue Generation der ifap-Medikamentendatenbank zur Verfügung steht, die die neuen Vorgaben abdeckt.