Netzförderung

KBV und Kassen legen Vorgaben fest

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BERLIN. Ärztenetze haben jetzt auch Aussicht auf eine Förderung innerhalb des Kollektivvertrags. Die Vereinbarung entsprechender Vorgaben und eines Kriterienkatalogs seien auf der KBV-Versorgungsmesse von Vertretern der KBV und des GKV-Spitzenverbandes bestätigt worden, so die Agentur Deutscher Arztnetze.

Die Rahmenvorgaben sollen zum 1. Mai in Kraft treten. Die Anerkennung durch die KV sei Voraussetzung für eine Förderung. Zu den Kriterien zählen unter anderem die Anzahl der Praxen, die Vertretung verschiedener Fachgruppen sowie die Einbindung weiterer Kooperationspartner.

Zudem würden Versorgungsziele vorgegeben. So müssten die Netze zum Beispiel eine koordinierte und effiziente Patientenversorgung anstreben. (chb)

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