Hausarzt-EBM
KBV will mit Kassen weiter verhandeln
Bei der EBM-Reform ist in vielen Punkten noch keine Einigkeit mit den Kassen hergestellt, erklärt KBV-Vize Feldmann.
Veröffentlicht:BERLIN. Beim Hausarzt-EBM gibt es noch etliche Baustellen. In einigen Dingen herrscht noch keine Übereinstimmung mit den Krankenkassen.
In anderen will die Kassenärztliche Bundesvereinigung selbst nachjustieren. Das machte KBV-Vize Regina Feldmann der Vertreterversammlung der KV Berlin klar.
Feldmann wies aber auch Kritik zurück: "Es ist ganz bewusst von bestimmten Kreisen verbreitet worden, dass Hausärzte ihre Akupunktur nicht mehr machen dürfen. Das ist alles Quatsch", sagte sie.
Jeder Arzt könne seine spezifischen Leistungen weiter machen, nur bekomme er für diese Patienten keine hausärztliche Grundpauschale.
Schwellenwert bei Praxen
Nach statistischen Simulationsrechnungen der KBV gewinnen durch die EBM-Reform alle Hausärzte, die bei weniger als 17 Prozent ihrer Patienten bestimmte spezifische Leistungen wie Akupunktur oder Sonografie erbringen.
Bei Praxen, die diesen Schwellenwert überschreiten, sinkt die Leistungsanforderung aus dem klassischen Hausarztkapitel laut Feldmann um rund 1,7 Prozent. "Dazu kommt noch die Vergütung für die spezifischen Leistungen", sagte Feldmann.
Kritik, dass sie Spezialpraxen abstrafen würde, wies sie zurück. Vielmehr habe solch ein spezialisierter Hausarzt nach der alten Systematik in der Versichertenpauschale für Leistungen Geld bekommen, die er gar nicht erbracht habe.
"Wenn ich jemand hausärztlich zulasse, erwarte ich, dass er ein Pflegeheim betreut, Hausbesuche macht und Patienten zur Grundversorgung annimmt".
Diabetologische Pauschale im Gespräch
Noch unklar ist laut Feldmann, ob die Drogensubstitution wie geplant zu den spezifischen Leitungen zählen soll, bei denen die Grundpauschale entfällt.
Zudem ist die KBV mit den Diabetologen im Gespräch über eine diabetologische Pauschale. "Solange das nicht steht, wird hier die Grundpauschale nicht entzogen", sagte Feldmann.
Auch mit den Kassen ist einiges offen. So ist strittig, wie viele Altersklassen für die Grundpauschale eingeführt werden. Laut Feldmann fordert die KBV sechs, die Kassen wollen vier.
"Allergisch reagieren" die Kassen nach ihren Angaben auf den KBV-Vorschlag, den Chronikerzuschlag nach der Anzahl der Erkrankungen zu stufen.
Nachverhandeln will die KBV über die Zuschläge für die geriatrische Versorgung mit spezieller Qualifikation und über den Einsatz von besonders qualifizierten Praxisassistentinnen außerhalb von unterversorgten Regionen. (ami)