Hessen

KV plant flexible Handhabung

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"Praxisbesonderheiten stellen grundsätzlich eine individuell zu beurteilende Sachlage in einer Praxis dar", heißt es bei der KV Hessen. Die Beschlüsse des Erweiterten Bewertungsausschusses ließen eine Anerkennung ab 30 Prozent des Fallwertes sowie eine "flexible Handhabung" zu. Diese Bandbreite will die KV nutzen und alle "eingereichten Anträge auf ihre Relevanz prüfen und individuell Praxisbesonderheiten anerkennen oder nicht."

Fragen zu den nötigen Rückstellungen will die KV Hessen erst beantworten, wenn "entsprechende Anträge eingebracht und genehmigt wurden". Es gebe eine breite Palette an Kalkulationsmöglichkeiten, da die Rückstellungen jedes Quartal neu berechnet werden und Unter- oder Überschreitungen aus den Vorquartalen berücksichtigt werden können. (ine)

Lesen Sie dazu auch: Praxisbesonderheiten - das verlangen die KVen

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