Thüringen

KV und Kassen treffen neue Prüfvereinbarung

Bei erstmaliger Überschreitung des Richtgrößenvolumens um 25 Prozent folgt in Zukunft zunächst eine individuelle Beratung - und nicht der Regress.

Veröffentlicht:

 

WEIMAR. Erst Beratung, dann Regress: Nach über einjährigen Verhandlungen haben KV Thüringen und Krankenkassen eine neue Prüfvereinbarung unterzeichnet. Diese tritt bereits rückwirkend zum 1. Januar dieses Jahres in Kraft.

Als wesentliche Änderung erfolgt bei erstmaliger Überschreitung des Richtgrößenvolumens um mehr als 25 Prozent erst eine individuelle Beratung statt Regress. Die Beratung findet allerdings schriftlich statt, nur bei Nachfrage auch mündlich.

Dabei soll stärker als bisher auf Praxisbesonderheiten sowie die Auswirkung von Strukturverträgen Rücksicht genommen werden. Neu als Praxisbesonderheit zählen auch Verordnungen, bei denen ein Zusatznutzen und eine Erstattungsbetrag festgelegt wurde. (rbü)

Mehr zum Thema

Vor dem Ärztetag in Mainz

Landesärztekammer-Präsident Matheis: „Es wird am Sachverstand vorbei regiert!“

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

MB-Hauptversammlung

Johna: Klinikreform ist ein Großversuch ohne Folgeabschätzung

Lesetipps
Der Hefepilz Candida auris in einer Petrischale

© Nicolas Armer / dpa / picture alliance

Krankmachender Pilz

Candida auris wird immer öfter nachgewiesen