KVWL plant quartalsgerechte Honorare
Ganz weg von den RLV will die KVWL zwar nicht. Aber sie will die Honorare künftig nach der aktuellen Fallzahl berechnen.
Veröffentlicht:DORTMUND (iss). Die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) setzt bei der Honorarverteilung auf Kontinuität und geht mit den wiedergewonnen regionalen Gestaltungsmöglichkeiten keine Risiken ein.
Die KV will Verwerfungen zwischen und in den Arztgruppen vermeiden und deshalb die Bildung von Arztgruppentöpfen und die Systematik der Regelleistungsvolumina (RLV) ohne große Änderungen beibehalten.
"Wir halten es für den richtigen Weg, beim Start in die eigene Honorarverantwortung jede neue Umverteilung möglichst zu vermeiden", sagte der 2. KVWL-Vorsitzende Dr. Gerhard Nordmann auf der Vertreterversammlung in Dortmund.
Eines ist für ihn ohnehin schon klar: "Mit 1,25 Prozent mehr Honorar kann man keine großen Sprünge machen."
Berechnung der Daten erst nach Quartalsende möglich
Basis der Honorarabrechnung soll die Formel Fallzahl mal Fallwert bleiben. Allerdings plant die KVWL, künftig mit der aktuellen Fallzahl des Arztes oder Psychotherapeuten zu rechnen.
"Damit erhielten wieder alle ein quartalsgerechtes Honorar - und nicht mehr eines, das sich auf Leistungen des Vorjahres-Quartals bezieht", sagte Nordmann.
Den Vorteilen des Aktualitätsbezugs stünden Nachteile gegenüber, räumte er ein. Die Berechnung der exakten Daten wird erst nach Beendigung des Quartals möglich sein.
Die KVWL wolle künftig individuelle Zuweisungsbescheide wie bei den bisherigen RLV vermeiden. Das stehe der Forderung des SGB V nach Kalkulationssicherheit entgegen, sagte Nordmann.
"Deshalb müssen wir ein schlankes Konzept erarbeiten, wie allen Ärzten und Psychotherapeuten künftig Kennzahlen zur Verfügung gestellt werden können, mit denen sie ihre Honorarerwartungen möglichst exakt kalkulieren können."
Konsens gesucht
Nordmann versprach, dass die KV ihre Vorstellungen über die künftige Honorarverteilung möglichst breit diskutieren werde. Dazu gehöre der Austausch mit den Berufsverbänden.
"Wir suchen den Konsens. Wir wollen da wieder ansetzen, wo wir Ende 2008 zwangsweise aufhören mussten."
Die Vertreterversammlung soll am 2. Juni über den Honorarverteilungsmaßstab beschließen.