Karlsruhe: Streichung des Sterbegeldes rechtens

KARLSRUHE (dpa). Die Abschaffung des Sterbegeldes für Beschäftigte im öffentlichen Dienst verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss.

Veröffentlicht:

Die Versicherten der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) durften nicht darauf vertrauen, dass es bei der früheren Regelung zum Sterbegeld bleibe.

Die Streichung habe den Zweck, die Altersversorgung für den öffentlichen Dienst auch in Zukunft zu sichern. Das Sterbegeld für Versicherte der VBL wurde von 2002 an stufenweise abgebaut; seit 2008 wird kein Sterbegeld mehr gezahlt.

Az.: 1 BvR 2624/05

Schlagworte:
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

MB-Hauptversammlung

Johna: Klinikreform ist ein Großversuch ohne Folgeabschätzung

Vor dem Ärztetag in Mainz

Landesärztekammer-Präsident Matheis: „Es wird am Sachverstand vorbei regiert!“

Lesetipps
Mensch tippt auf Tastatur.

© Mikhail Tolstoy / stock.adobe.com

Liste veröffentlicht

Endlich: Zi zeigt, mit welchen PVS Praxen zufrieden sind

Der Hefepilz Candida auris in einer Petrischale

© Nicolas Armer / dpa / picture alliance

Krankmachender Pilz

Candida auris wird immer öfter nachgewiesen