Kartellamt: Ciba Vision muss elf Milionen zahlen
BONN (ava). Das Bundeskartellamt hat gegen Ciba Vision, deutschlandweit Marktführer bei Kontaktlinsen, ein Bußgeld in Höhe von 11,5 Millionen Euro verhängt. Dem Unternehmen wird vorgeworfen, den Internethandel mit Kontaktlinsen der eigenen Marke rechtswidrig beschränkt und auf die Wiederverkaufspreise der Internethändler in wettbewerbswidriger Weise Einfluss genommen zu haben. Ciba Vision bestreitet den Vorwurf, will aber Rechtsmittel einlegen.Rechtswidrige wettbewerbsbeschränkende Maßnahmen des Unternehmens sah das Bundeskartellamt in Vereinbarungen über den Ausschluss des Internethandels und der Verhinderung speziell des Ebay-Handels bezüglich bestimmter Kontaktlinsen sowie in Maßnahmen der sogenannten "Preispflege".
Ciba Vision unterhielt ein Überwachungs- und Interventionssystem; mehrere Personen waren mit der Beobachtung und Kontrolle von Verkaufspreisen der Händler im Internet befasst. Unterschritten die Wiederverkaufspreise einzelner Händler die unverbindlichen Preisempfehlungen (UVP) über ein gewisses Maß hinaus, nahmen Mitarbeiter von Ciba Vision mit diesen Internethändlern Kontakt auf und versuchten - in vielen Fällen erfolgreich -, diese zu einer Anhebung ihre Abgabepreise zu bewegen.
Die einseitige Vorgabe von UVP ist nach geltendem Recht grundsätzlich zulässig. Wird eine UVP jedoch mit der Ausübung von Druck verbunden, so ist dies ein Indiz dafür, dass eine nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen verbotene Vereinbarung oder Verhaltensabstimmung vorliegt oder zumindest herbeigeführt werden soll.