Kartellamt mahnt Uniklinik Tübingen ab
TÜBINGEN (ava). Die Übernahme von 50 Prozent der Anteile der Zollernalb-Kliniken durch die Uniklinik Tübingen ist nicht rechtmäßig. Zu dieser Bewertung kam jetzt das Bundeskartellamt und schickte dem Uni-Klinikum eine Abmahnung.
Die Klinikleitung erwägt nun der "Financial Times Deutschland" zufolge, bei Bundeswirtschaftsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) eine Entscheidung über den Klinikmarkt in der Region zu beantragen.