TIPP DES TAGES

Kein Geld bei fehlenden Angaben

Veröffentlicht:

Beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung müssen die Fragen des Versicherers genau und umfassend beantwortet werden. Sonst kann dieser bei Eintritt der Berufsunfähigkeit die Zahlung verweigern, auch wenn jahrelang korrekt Beiträge entrichtet wurden.

Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigt. Obwohl im Antragsformular nach Gesundheitsstörungen in den letzten fünf Jahren gefragt wurde, hatte ein Versicherter eine Kur wegen "psycho-physischer Erschöpfung" nicht angegeben. Die Assekuranz wollte nicht zahlen - zu Recht, so der BGH.

Az.: IV ZR 26/06

Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Vor dem Ärztetag in Mainz

Landesärztekammer-Präsident Matheis: „Es wird am Sachverstand vorbei regiert!“

Lesetipps
Mensch tippt auf Tastatur.

© Mikhail Tolstoy / stock.adobe.com

Liste veröffentlicht

Endlich: Zi zeigt, mit welchen PVS Praxen zufrieden sind

Der Hefepilz Candida auris in einer Petrischale

© Nicolas Armer / dpa / picture alliance

Krankmachender Pilz

Candida auris wird immer öfter nachgewiesen