Kein Geld nach einem Sturz auf dem Parkplatz

KOBLENZ (eb). Nicht jeder Sturz mit Verletzungsfolgen auf einem Einkaufsparkplatz, der seine Ursache in einer unregelmäßigen Pflasterung hat, begründet einen Anspruch auf Schmerzensgeld. Das hat das Landgericht Koblenz entschieden.

Veröffentlicht:

Wie der Anwalt-Suchservice mitteilt, hat die Klägerin vorgetragen, sie sei nach einem Einkauf in dem von der Beklagten betriebenen Geschäft auf dem davor gelegenen Parkplatzgelände gestürzt. Grund dafür sei ein Pflasterstein gewesen, der aus der übrigen Pflasterung herausgeragt habe. Bei dem Sturz brach sich die Frau das Schlüsselbein. Die Klägerin forderte Schmerzensgeld in Höhe von 2500 Euro.

Das Amtsgericht Neuwied hat die Klage mit der Begründung abgewiesen, dass der Klägerin ein erhebliches Mitverschulden zur Last falle, das eine Haftung des Geschäftsinhabers ausschließe. Nach ihrem eigenen Vortrag habe die Frau beim Begehen des Parkplatzes in ihrer Handtasche nach dem Autoschlüssel gesucht. Bei einem Gelände, das an verschiedene Supermärkte und Discount-Geschäfte angrenze, müsse aber nach den Worten des Gerichts stets mit Unebenheiten und anderen Hindernissen gerechnet werden.

Die Berufung der Klägerin beim Landgericht Koblenz blieb ohne Erfolg.

Urteil des Landgerichts Koblenz, Az.: 12 S 39/08

Schlagworte:
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Verbändeanhörung im Ministerium

Lauterbach will mit Klinikreform endlich ins Kabinett

Praxiseinrichtung

Licht an! Die richtige Beleuchtung in der Arztpraxis

Lesetipps
Die Allianz Chronisch Seltener Erkrankungen warnt, die geplante Klinikreform bilde die besondere Situation für die Behandlung von Menschen mit seltenen Erkrankungen nicht ausreichend ab.

© Frank Molter / dpa

Sieben-Punkte-Papier mit Forderungen

ACHSE beklagt: Seltene Erkrankungen bei Klinikreform nicht berücksichtigt