Neue gesetzliche Regelung

Kein Job für MFA mit Impflücken?

Veröffentlicht:

NEU-ISENBURG. Praxisinhaber können Medizinische Fachangestellte (MFA), die sich für eine Stelle in der Praxis beworben haben, aber Lücken im Impfschutz aufweisen, seit kurzem ablehnen. Möglich macht es das Präventionsgesetz.

Denn mit dessen Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 24. Juli 2015 sei auch eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes in Kraft getreten, berichtet der Verband der medizinischen Fachberufe (VmF).

Paragraf 23a des Infektionsschutzgesetzes besage nun, dass der Arbeitgeber personenbezogene Daten eines Beschäftigten über dessen Impf- und Serostatus erheben, verarbeiten und nutzen dürfe, um über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses oder Art und Weise der Beschäftigung zu entscheiden.

Im Klartext trifft dies Impfverweigerer, wie der VmF der "Ärzte Zeitung" bestätigt. Denn der Praxisinhaber muss der MFA zumindest vorher anbieten, die noch fehlenden Impfungen nachholen zu können - bzw. sich in der Praxis impfen zu lassen.

Da MFA insbesondere in kleineren Praxen Allrounder sind, wird es kaum möglich sein, einer Bewerberin nur einen eingeschränkten Arbeitsbereich zuzuweisen, bei dem etwa das Infektionsrisiko insbesondere für Patienten gering ist.

Eine Impfpflicht bestehe aber nach wie vor nicht, sagt Heike Rösch von der Pressestelle des VmF. (reh)

Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Verbändeanhörung im Ministerium

Lauterbach will mit Klinikreform endlich ins Kabinett

Praxiseinrichtung

Licht an! Die richtige Beleuchtung in der Arztpraxis

Lesetipps
Die Allianz Chronisch Seltener Erkrankungen warnt, die geplante Klinikreform bilde die besondere Situation für die Behandlung von Menschen mit seltenen Erkrankungen nicht ausreichend ab.

© Frank Molter / dpa

Sieben-Punkte-Papier mit Forderungen

ACHSE beklagt: Seltene Erkrankungen bei Klinikreform nicht berücksichtigt