Kein Krankentagegeld bei Indiz auf Berufsunfähigkeit
KOBLENZ (dpa). Eine Krankentagegeld-Versicherung muss nicht mehr zahlen, wenn der Verdacht der Berufsunfähigkeit besteht. Das entschied das Oberlandesgericht Koblenz. Dabei ist es nicht unbedingt erforderlich, dass die Berufsunfähigkeit ärztlich festgestellt sein muss.
Bloße Indizien könnten genügen, um die Einstellung der Zahlungen zu rechtfertigen. Das Gericht wies die Klage eines Versicherten ab, der sieben Jahre Krankentagegeld wegen Arbeitsunfähigkeit erhalten hatte. Die Versicherung lehnte weitere Zahlungen ab, da sie nicht mehr mit einer vollen Arbeitsfähigkeit rechnete.
Az.: 10 U 618/08